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Rückwärtsgewandte Geschichtssteuerung

polen

Zur Kritik an der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“

in: POLEN und wir (2/2009)

Am 3. September 2008 legte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Errichtung der „Stiftung Flucht Vertreibung Versöhnung“ vor. Die Stiftung wurde in der Gesetzesvorlage der Koalitionsparteien vom 14. Oktober 2008 als „unselbständige“ Stiftung im „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung ‚Deutsches Historisches Museum’“ eingebettet. Der Gesetzentwurf erlangte nach der zweiten und dritten Beratung im Deutschen Bundestag bei zu Protokoll gegebenen Reden mit Abstimmung ohne Debatte in der Nacht auf den 5. Dezember 2008 Gesetzeskraft. Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat dem Gesetz seine Zustimmung verweigert.

Diesem Gesetz ging ein fast zehn Jahre dauernder Streit um die Schaffung eines Museums oder einer Dokumentationseinrichtung zur Aufarbeitung von Flucht, Vertreibung und Aussiedlung voraus. Welchen chronologischen Verlauf nahm dieser Streit?
1. Der Startschuss: Am 19. März 1999 erklärten Bundesvorstand und Präsidium des „Bundes der Vertriebenen“ (BdV), ein „Projekt zur Dokumentation und Aufarbeitung der deutschen und europäischen Vertreibungen“ auf den Weg zu bringen.
2. Unterstützt wurde das schnell so bezeichnete „Zentrum gegen Vertreibungen“ am 29. Mai 1999 von Innenminister Otto Schily (SPD) auf seiner Festrede bei einer Feier des BdV in Berlin.
3. Im Juni 1999 übernahm die Stiftung „Haus der Geschichte“ in Bonn diese Überlegungen und konzipierte eine Ausstellung zur Vertreibung.
4. Das Präsidium des BdV verabschiedete am 19. Mai 2000 eine Konzeption für eine Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“.
5. Gründung dieser Stiftung am 6. September 2000 mit den Vorsitzenden Erika Steinbach (CDU) und Peter Glotz (SPD).
6. Bundespräsident Johannes Rau (SPD) erklärte auf seiner Rede beim jährlichen Festakt zum „Tag der Heimat“ des BdV am 6. September 2003 die grundsätzliche Unterstützung für das „Zentrum gegen Vertreibungen“.
7. Kritik aus Polen: Die bis dahin eher zurückhaltende Position in Polen zu den deutschen Plänen eskalierte danach in zwei Schritten:
a) Am 15. September 2003 reagierte der polnische Staatspräsident Aleksander Kwa?niewski in einem Artikel der Zeitung „Rzeczpospolita“ und betonte die Rechtmäßigkeit der Potsdamer Beschlüsse.
b) Das polnische Wochenmagazin „Wprost“ polemisierte am 21. September 2003 mit einer Karikatur auf den alten deutschen Revanchismus, der nun als „trojanisches Pferd“ Steinbach-Kanzler Schröder wieder in Polen einmarschieren möchte.
8. Die deutsche Reaktion: Eine politische Offensive aus Berlin führte schließlich am 29. Oktober 2003 zur „Danziger Erklärung“ zwischen Deutschland und Polen. Beide Seiten verpflichteten sich zu einer gemeinsamen Neubewertung und Dokumentation „aller Fälle von Umsiedlung, Flucht und Vertreibung“ in Europa.
9. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD legte am 11. November 2005 fest, „im Geiste der Versöhnung auch in Berlin ein sichtbares Zeichen zu setzen, um an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten“.
10. Nur knapp einen Monat später wurde am 3. Dezember 2005 die Ausstellung „Flucht, Vertreibung, Integration“ im „Haus der Geschichte“ in Bonn eröffnet.
11. Es folgte die Eröffnung der BdV-Ausstellung „Erzwungene Wege“ im Berliner Kronprinzenpalais am 11. August 2006.
12. Am Ziel: Der besagte Regierungsbeschluss vom 3. September 2008 und die Überführung der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in ein Gesetz am 5. Dezember 2008.

Elementares Ergebnis dieser Chronologie ist vor allem die sehr zielgenaue Arbeit bei der Verfolgung der geschichtspolitischen Absicht des BdV, die sich in deutlicher Form nochmals auf dem „Tag der Heimat“ am 6. September 2008 in einer Rede von Erika Steinbach manifestierte: Für sie gelten Vertreibungen unterschiedslos nunmehr europaweit als Verbrechen und gerade die davon betroffenen Deutschen wurden hierbei „in eine schreckliche Kollektivhaftung genommen“.

Unmissverständlich ist zu sagen, dass auch die Vertreibungsgeschichte der Deutschen und anderer europäischer Bevölkerungen aufgearbeitet werden muss. Dazu bekennt sich auch DIE LINKE. Die Frage ist nur, wie das geschehen soll. Steht tatsächlich der Versöhnungsgedanke im Vordergrund? Oder wird mit der Stiftungsinitiative der Bundesregierung unter maßgeblicher Beteiligung des BdV nicht einer Relativierung der deutschen Zeitgeschichte zugearbeitet, die den deutschen Opfern einen Stellenwert zuschreibt, der nach Ursachen, Verlauf und Folgen der Aggressionspolitik Deutschlands im Zweiten Weltkrieg nicht fragt und auf diese Weise nicht gebilligt werden kann?
DIE LINKE hat als einzige Partei dem Gesetzentwurf zur „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ nicht zugestimmt.
Begründung: „Unter dem schön neutralen Titel ‚Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum’, gegen die politisch nichts einzuwenden ist, wird nun eine auf die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung gerichtete Ausstellungs- und Dokumentationsstelle in Berlin errichtet und vom Bund finanziert. Ein Vorhaben, höchst kontrovers gesehen – im Inland wie im Ausland. Ein Vorhaben, höchst missverständlich betitelt: ‚Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung’.
Die Fraktion DIE LINKE hat wiederholt gefragt: Wer soll sich da mit wem versöhnen? Und bisher keine Antwort auf die Frage erhalten. Und wir haben auch immer wieder die Frage gestellt: wie kann eine solche Institution der Erinnerung ausgerechnet in Berlin, dem Ort, von dem alle mörderischen Verbrechen ausgingen, die dann zum Elend von Flucht und Vertreibung geführt haben, der Versöhnung dienen?

Welch eine Chance wurde da vertan? Polens Ministerpräsident Donald Tusk hat Deutschland eingeladen, sich am großen polnischen Anti-Kriegs-Museum in Danzig zu beteiligen. Kein Interesse. Die Städte Görlitz und Zgorzelec haben sich für eine Doppelausstellung beworben. Kein Interesse. Es gab Vorschläge, Ausstellungen und
Dokumentationen im Dreiländereck Deutschland – Polen – Tschechische Republik zu schaffen. Kein Interesse. Nein, es muss Berlin sein, und es muss jetzt ganz schnell und klammheimlich etabliert werden, ohne parlamentarische Aussprache – ohne gesellschaftliche Diskussion.
Am 13. November 2008 hat W?adis?aw Bartoszewski in der Zeitung ‚Rzeczpospolita’ unter anderem gesagt: ‚Wir wurden um unsere Meinung gebeten. Wir haben geantwortet, dass wir weder im Namen des polnischen Staates, noch im Namen der Regierung irgendeine institutionelle Handlung in dieser Sache unternehmen werden. Wir haben in letzter Zeit mit der tschechischen Regierung eine gemeinsame Haltung gegenüber dem deutschen Vorhaben vereinbart, die – auf eine einfache Formel gebracht – besagt: Macht, wie Ihr denkt, aber passt auf, was Ihr macht!’
Wer passt jedoch auf, was da entsteht und was da gemacht wird? Das Parlament hat wenige Möglichkeiten. Im Dreizehnpersonen-Aufsichtsratsgremium der Stiftung haben zwei Bundestagsabgeordnete Sitz und Stimme, aber drei Vertreter des Bundes der Vertriebenen – sie stellen die größte Gruppe.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt den Gesetzentwurf wegen der Konzeption der Stiftung, ihres Standortes und der Zusammensetzung des Kontrollgremiums ab.“

Für die Zukunft erscheinen uns zwei Dinge als besonders problematisch: Zum einen das weitere Verhältnis zu Polen im Geschichtsdiskurs und zum anderen die vom BdV zugeschnittene europäische Dimension des Dokumentationsinhalts.
Es steht nämlich zu befürchten, dass die polnische Seite den Versöhnungsaspekt beileibe nicht so sieht, wie er von BdV und Regierungskoalition stets verbal vorgetragen wird – und das heißt wohl, dass die weitere Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschen bei staatlichen und zivilgesellschaftlichen Geschichtsprojekten eher beschädigt als befördert worden ist.
Es steht des weiteren zu befürchten, dass die Umsetzung der inhaltlichen Ausrichtung der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ im europäischen Maßstab Dinge zusammenbringt, die nicht zusammengehören – „auch die Verfolgung der Sinti und Roma im Kosovo oder den Massenmord an der armenischen Bevölkerung des Osmanischen Reichs“. Beides sind rassistisch motivierte Verbrechen, die, in eine Reihe mit der Umsiedlung und Vertreibung von Deutschen gestellt, die politische Begründung für die Regelungen gegenüber Deutschen von 1945 regelrecht unterschlagen.
Insoweit ist sehr genau kritisch zu beobachten, wie die Geschichte des „Vertreibungsunrechts“ nach der vorliegenden Konzeption Gestalt annehmen wird.