"Urheberrecht zwischen Schutz und Abschaffung"
22. Februar 2010 in Publikationen
„Im Internet können Musik und Filme heruntergeladen werden, ohne dass die Urheber dafür entschädigt werden. Ist eine Pauschalabgabe auf Internetanschlüsse die Lösung?“ Diese Frage wird in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ gestellt und die kulturpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen geben Antworten. Welcher Auffassungen Wolfgang Börnsen (CDU/CSU), Siegmund Ehrmann (SPD), Reiner Deutschmann (FDP) und Agnes Krumwiede (Bündnis 90/Grüne) sind, können Sie unter www.das-parlament.de nachlesen. Hier meine Meinung:
Eine Kulturflatrate im Sinne einer allgemeinen Medienabgabe auf das Internet ist problematisch. Sie führte zu Zwangsvergütung aller kostenfreier Inhalte, zu einem beständigen Streit um Vergütungsquoten und in ungeahnte Höhen. Schließlich sind nahezu alle Kulturgüter digital darstellbar und erhöhten eine pauschale Medienabgabe kontinuierlich.
Etwas anderes gilt für eine Kulturflatrate im Sinne eines Abschlusszwangs für Internet-Provider, die allein als Ausgleich für illegale Downloads gewährt würde. Der Tausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten würde dann über eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaften abgegolten, die diese an die Urheber und Verwerter weiterreichten. Das setzt allerdings voraus, drei Sachverhalte zu klären.
Erstens: Das Ausmaß urheberechtswidriger Downloads muss messbar sein. Möglich wäre dies durch die Erhebung von statistisch gesicherten Stichproben oder auch durch die Etablierung eines statistischen Panels, ähnlich der Nutzungsforschung im Rundfunkbereich. Zweitens: Die Verwertungsgesellschaften erhalten bereits heute Urheberrechtsabgaben aus dem Verkauf von Leermedien (CD/DVD/Blu-ray) und Hardware. Vor Erhebung einer neuen Abgabe müssen diese gegengerechnet werden. Drittens: Das System der Verwertungsgesellschaften selbst muss auf den Prüfstand. Erforderlich ist die Gewährleistung einer demokratischen Teilhabe aller Wahrnehmungsberechtigten – insbesondere der nicht etablierten Künstler und Urheber sowie der Kleinveranstalter – in den Entscheidungsgremien und bei der Verteilung der Einnahmen.