Sollte die Stasi-Überprüfung in Behörden verlängert werden?
16. Februar 2010 in Publikationen
Diese Frage stellt heute die
„Braunschweiger Zeitung“ auf ihrer Meinungs-Seite und veröffentlicht dazu ein Pro & Contra. Ich sage NEIN – wie ich das begründe, können Sie nachfolgend in meinem Beitrag lesen. GANZ ANDERS sieht das der Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz (CDU), dessen Pro wir hier gerne dagegengestellt hätten, weil die Demokratie schließlich von Pro & Contra lebt. Doch leider ist die Zustimmung von Herrn Vaatz nicht zu erhalten.
Die Vergangenheit unseres 40 Jahre in zwei Gesellschaftssysteme getrennten und nunmehr seit 20 Jahren vereinten Landes verlangt eine Auseinandersetzung mit dem Umgang der Geschichte der DDR und ihrer Aufarbeitung einerseits und eine humane Gewichtung der Rechtsprinzipien, „Verjährung“ und „Verhältnismäßigkeit“ andererseits.
Unser Credo als LINKE lautet unmissverständlich:
JA, wir sind für die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, und zwar je vertiefter und differenzierter, desto besser.
Aber wir sagen NEIN zu weiteren Überprüfungsfristen für den öffentlichen Dienst. Wir haben schon die Verlängerung der Überprüfungsfristen über 2006 hinaus abgelehnt, weil wir durch sie das Rechts-Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt sehen.
Für eine Verlängerung bis 2016 oder darüber hinaus gilt das erst recht.
Das wären dann 25 Jahre Überprüfungen und mehr!
Zum Rechtsstaat gehört der Rechtsgedanke der Verjährung, im Strafrecht wie im Zivilrecht.
Die Zeit spielt bei Fragen der Schuld eine entscheidende Rolle. Selbst Tatbestände wie gefährliche Körperverletzung oder schwere Freiheitsberaubung verjähren nach zehn Jahren. Bei schwerer Vergewaltigung ist die Tat ebenfalls nach zehn Jahren verjährt, und darf bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst nicht einmal geprüft werden. Auch da gibt es immer Betroffene, die diese Verjährung nicht verstehen. Der Rechtsstaat hat sie dennoch beschlossen.
Bei der ersten Bundestagsdebatte 1991 über das Stasi-Unterlagen-Gesetz hat der renommierte FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch festgestellt:
„Ich sage Ihnen, dass es ganz und gar unserer Rechtstradition widerspricht, einem Täter über einen so langen Zeitraum hinweg eine Tat …nachzuhalten…“
Das war vor 19 Jahren. Dem ist heute nichts hinzuzufügen.