Zum Menü zum Inhalt

Stasiunterlagengesetz

Tagebuch: Neues Stasi-Unterlagen-Gesetz und der Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft

Zunächst nochmals zum Nachlesen meine Grundsatz-Rede zum Stasi-Unterlagen-Gesetz, die ich am 26. Mai zu Protokoll gegeben habe. Auch die zentralen Aussagen der anderen Oppositionsfraktionen sollen hier berücksichtigt werden – diese folgen im Anschluss an meine Rede.

Im Jahr 2011, bei der inzwischen achten Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, ist es an der Zeit grundsätzlich zu werden, was die Position der Linken zu diesem Gesetz betrifft.

Am 24. August 1990 gab es einen nahezu einstimmigen Beschluss der Volkskammer der DDR, die Stasi-Unterlagen zu archivieren und für die Aufarbeitung zugänglich zu machen.

Die PDS hat diesem Gesetz, der Einrichtung einer Stasi-Unterlagen-Behörde und der Wahl von Joachim Gauck als erstem Leiter der Behörde zugestimmt. Wir vertraten die Auffassung, dass die Stasi-Opfer ein Recht auf Akteneinsicht und Wahrheit haben. Unsere Zweifel richteten sich immer gegen die Methoden der Regelüberprüfung und die Fristen.

Nur ein Jahr später, 1991, hat im Bundestag eine große Debatte über das Stasi-Unterlagen-Gesetz stattgefunden. Ein prominentes Mitglied dieses Hauses, das nicht zur PDS gehörte, hat dabei folgendes gesagt: „Ich sage Ihnen, dass es ganz und gar unserer Rechtstradition widerspricht, einem Täter über einen so langen Zeitraum hinweg eine Tat… nachzuhalten: 15 Jahre! Wenn ich Zweifel an einem Gesetz habe, dann an diesem Teil, der einen Zug der Erbarmungslosigkeit hat und nicht die Kraft findet, zu sagen, dass in fünf oder sechs Jahren, jedenfalls in diesem Jahrhundert, die allgemeine Durchleuchtung der Vergangenheit endet, wenn nicht ein individuelles Opfer Klage oder Anklage erhebt.“ Das war Burkhard Hirsch, von der FDP. Die Gruppe PDS/Linke Liste hat den Gesetzentwurf abgelehnt. Sie kritisierte, dass bei der Feststellung einer Stasi-Mitarbeit der Täter- bzw. Mitarbeiterbegriff zu undifferenziert bleibe und der Kreis der zu überprüfenden Personen dadurch nahezu uferlos ausgeweitet werde. Der politischen Willkür bei der Beurteilung werde dadurch Tür und Tor geöffnet. weiterlesen …


Roland Jahn: Polit-Debatte und kein Ende

Seit der SPD-Abgeordnete Dieter Wiefelspütz am Wochenende den neuen Chef der Stasi-Unterlagenbehörde scharf angegriffen hat, beschäftigt sich die Presse vor allem mit der Frage: Darf der neue Chef der Stasi-Unterlagenbehörde die rund 50 Ex-Stasi-Mitarbeiter, die dort noch immer beschäftigt sind, aus dem Dienst entfernen?
Meine Position dazu, abgefragt von dpa und SUPPERillu:

„Die Obfrau der Linkspartei im Kulturausschuss, Dr. Lukrezia Jochimsen, meinte zu SUPERillu, die Behauptungen von Wiefelspütz, Jahn handele „mit Schaum vor dem Mund“ und veranstalte eine Menschenjagd, seien nicht nachvollziehbar. Sie meinte aber auch, die Behörde müsse mit den ehemaligen Stasi-Mitarbeitern leben. Schon die Gründung der Stasi-Unterlagenbehörde vor 20 Jahren habe auf der Schizophrenie aufgebaut, dass dort auch ehemalige Staatssicherheitsleute tätig wurden. Jetzt könne man nicht einfach sagen: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.“

Den ganzen Artikel können Sie hier lesen. Das Hamburger Abendblatt berichtet wie folgt


Pressemitteilung zur Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes

„DIE LINKE ist für eine differenzierte und tiefe Aufarbeitung der Vergangenheit. Für die noch immer zahlreichen Menschen, die einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, soll diese Möglichkeit auch gegeben sein. Wir sagen jedoch Nein zu einer weiteren Verlängerung der Überprüfungsfristen für den öffentlichen Dienst und zur möglichen Ausweitung des zu überprüfenden Personenkreises auf Mitarbeiter von Einrichtungen, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden. Zur Idee des Rechtsstaates gehört der Rechtsgedanke der Verjährung, im Strafrecht wie im Zivilrecht. Es kann nicht sein, dass die Verjährungsfrist, die bei allen anderen Tatbeständen gilt, hier keine Geltung haben soll. Wie aussagekräftig können heute gewonnene Erkenntnisse über eine frühere Stasi-Tätigkeit bei Neueinstellungen noch sein? Einem Menschen über einen so langen Zeitraum hinweg eine Tat nachzuhalten, ohne der individuellen Entwicklung der Person Beachtung zu schenken, widerspricht der Rechtstradition.“


Dienstag, 14.30 Uhr: Berichterstattergespräch zur Novellierung des Stasiunterlagengesetzes

Oppositions- und Regierungsparteien sind sich in grundlegenden Fragen nicht einig. Währenddessen verkündet die CDU/CSU-Fraktion auf ihrer Internetseite „Was hat die Koalition uns gebracht“: „Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können mit dem Stasiunterlagengesetz bis 2019 auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden.“ Davon kann jedoch noch keine Rede sein. Dann hätte das Berichterstattergespräch eigentlich auch gar nicht stattfinden müssen… Wer Tatsachen verkündet, ohne sie vorher geschaffen zu haben, muss ein besonderes politisches Gewissen haben.


Presseecho Stasi-Mitarbeiter-Debatte

Über die Debatte am vergangenen Freitag zu dem FDP-Antrag „Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts stärken“, in der ich für unsere Fraktion geredet habe, wurde wie folgt in der Presse berichtet:

das-parlament

Das Parlament: Gegen Kontrolle ohne Verdacht

Mitteldeutsche Zeitung: Stasi-Streit vor leeren Rängen

Zeit online: Kein Interesse an der eigenen Stasi-Vergangenheit

Und in der Berliner Zeitung vom 30. Mai unter dem Titel Keine weitere Überprüfung: „Mit zum Teil heftigem Widerspruch haben die Fraktionen der Union, der SPD, der Linken und der Grünen im Bundestag am Freitag auf einen Antrag der FDP reagiert, (…). Für die Fraktion der Linken forderte Luc Jochimsen eine ‚Aufklärung nach wissenschaftlichen, nicht nach denunziatorischen Kriterien‘. Sie sollte zudem dort erfolgen, wo sie ‚besser geleistet‘ werden könne, erklärte Jochimsen und forderte, die Unterlagen der Stasi dem Bundesarchiv zu übergeben.“


Rede zur Stasi-Aufarbeitung & Abstimmungslisten aller Thüringer Abgeordneten zur Rentenangleichung

Seit den Enthüllungen im „Fall Kurras“ ist die Stasi wieder ein Topthema. Insofern hat auch die Bundestagsdebatte heute Nachmittag zu einem FDP-Antrag „Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts stärken“ besondere Brisanz. Der Antrag stammt vom Juni 2008, aber wie das Leben eben so spielt: nun gibt es den Skandal um den Westberliner Polizisten Kurras, der 1967 den Studenten Benno Ohnesorg bei einer Demonstration aus nächster Nähe erschossen hat, und schon gibt es viele Stimmen, die fordern, den Einfluss der Stasi in der alten BRD endlich aufzudecken: im Parlament, in den Amtsstuben, Ministerien, in der Polizei usw.

weiterlesen …


Stasi-Aufarbeitung

Meine Rede in der heutigen Debatte zu einem FDP-Antrag „Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts stärken“ :

Das Grundsätzliche vorweg. Die Fraktion Die Linke war stets und ist für eine Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen.

(Lachen des Abg. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir sind für eine schnellere, für eine bessere, vor allem übrigens aber weniger zufällige, also wissenschaftliche Aufklärung. Deswegen fordern wir seit langem, dass der Aktenbestand aus der undurchschaubaren Behörde ins Bundesarchiv in die Hände professioneller Archivare und Wissenschaftler überführt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

weiterlesen …


Stasi-Aufarbeitung

Beratung des FDP-Antrages „Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und im Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts stärken“:

weiterlesen …


Zu Gast bei "KLIPP und KLAR" (rbb) zum Stasiunterlagen-Gesetz

Zum Thema „Künftig keine Stasi-Überprüfung – Später Sieg der Täter?“ diskutierte ich im rbb-Fernsehen.

Der Hintergrund: Am Freitag sollte der Bundestag das neue Stasiunterlagen-Gesetz beschließen; inzwischen wurde der Fahrplan für die gesetzesnovellierung geändert. Stasi-Überprüfungen würden danach, mehr als anderhalb Jahrzehnte nach der Wende in der DDR, eingeschränkt. Kritiker befürchten: Die Täter würden geschützt und die Opfer verhöhnt.
weiterlesen …


Verlängerung der Stasi-Überprüfungen ist verfassungswidrig

Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Luc Jochimsen, informiert über die Position des von der Fraktion benannten Experten Prof. Dr. Uwe Wesel zur Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes, die am gestrigen späten Abend Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien war.
weiterlesen …


Seiten: 1 2 »

nach oben