Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung"
08. Juli 2010 in Presse
Dieser Artikel in der heutigen Ausgabe des Neuen Deutschland beschäftigt sich mit diesem undemokratischen Wahlverfahren, das heute ohne Debatte im Plenum durchgepeitscht wurde. Der Gesamtvorschlag für die Mitglieder des Stiftungsrates konnte nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden. Ich finde, dies ist eine Beschämung des Parlaments. Lesen Sie dazu den ND-Beitrag und meine persönliche Erklärung, die ich vor der Abstimmung im Plenum abgegeben habe.
Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über die Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“
Ich stimme dem Gesamtvorschlag für die Mitglieder und Stellvertreter des Stiftungsrates der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ nach sorgfältiger Prüfung nicht zu. Grund meiner Ablehnung ist das undemokratische Wahlverfahren, das mir – wie allen anderen Abgeordneten – nur die Möglichkeit gibt, über einen Vorschlag abzustimmen, der nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden kann. Ich gebe also bei einer Zustimmung nicht nur den von den Fraktionen benannten Mitgliedern des Deutschen Bundestages meine Stimme, sondern ebenso allen anderen Mitgliedern, auf deren Auswahl ich keinerlei Einfluss hatte. Und das ist für mich nicht akzeptabel.
Ein vergleichbares Wahlverfahren gibt es derzeit bei keiner anderen Gremienbesetzung. So die Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes.
Damit widerspricht das Wahlverfahren den demokratischen Gepflogenheiten, denen wir bisher im Deutschen Bundestag bei der Besetzung der Gremien folgten. Es gibt den Abgeordneten des Bundestages auch keineswegs mehr Einflussmöglichkeiten. Im Gegenteil: Bei einem solchen Gesamtvorschlag kommt der Wille des Parlaments nur ungenügend oder verfälscht zum Ausdruck. Letztlich können wir nur ja oder nein sagen. Das das entmündigt das Parlament, meine Kolleginnen und Kollegen. Sie entmündigen sich selbst in dieser Abstimmung.
In der Begründung für die Veränderung des Besetzungsverfahrens heißt es im Gesetzentwurf, dass die größere Anzahl der Sitze im Stiftungsrat und die Änderung des Berufungsverfahrens aufgrund der besonderen geschichtspolitischen Komplexität des Projekts erfolge, um der Komplexität der Aufgabenstellung und des Meinungsspektrums noch besser Rechnung tragen zu können. Hinzu komme, dass durch die Entscheidung des Bundestages gewährleistet sei, dass übergeordnete politische Belange beachtet werden. Ich sage Ihnen, das ist purer Hohn bei dieser Wahl.
Das neue Gesetz und das darin festgelegte Besetzungsverfahren vermehrt nur die Ämter und Sitze in der Stiftung und degradiert das Parlament zu einem Zustimmungsapparat.
63 Mitglieder der Linksfraktion sehen das genauso und haben sich meiner Erklärung schriftlich angeschlossen.
