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Prof. Wesel zur Anhörung zum Stasi-Unterlagengesetz

Professor Uwe Wesel von der Freien Universität Berlin äußerte sich im mdr-Interview zum Stasi-Unterlagengesetz. Wesel war am 25. Oktober Experte in einer Bundestagsanhörung hierzu.

Das Stasiunterlagen-Gesetz soll novelliert werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es unter anderem, auch in Zukunft Informationen aus dem Zentralen Einwohnerregister der DDR nutzen und bestimmte Personengruppen auch nach mehr als 15 Jahren noch auf eine Zusammenarbeit mit dem DDR-Staatssicherheitsdienst überprüfen zu können.

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages will sich am 25.10.2006, 16 bis 18 Uhr, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/2969) befassen, den CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht haben. Er hat sieben Experten eingeladen und ihnen vorab einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Darin geht es beispielsweise um eine Bewertung der erweiterten Möglichkeiten für die Birthler-Behörde, neue Informationstech­nologien einzusetzen, oder um den Plan, im Zusammenhang mit Adoptionen leiblichen Eltern und Adoptivkindern Einsicht in Stasi-Akten zu gewähren. Weitere Themen sind die Absicht, personenbezogene Unterlagen über Tote besser für Forschung und politische Bildung zugänglich zu machen, und das neue wissenschaftliche Beratungsgremium, das neben dem bereits existierenden Beirat eingeführt werden soll.

Liste der Sachverständigen:

Michael Beleites, Sächsischer Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen

Prof. Dr. Klaus Dietmar Henke, TU Dresden

Dr. Hubertus Knabe, Wissenschaftlicher Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen

Jörn Mothes, Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen Mecklenburg-Vorpommern

Prof. Dr. Dr. Richard Schröder, Humboldt-Universität zu Berlin

Prof. Dr. Johannes Weberling, Universität Viadrina Frankfurt/Oder

Prof. Dr. Uwe Wesel, em. Professor für bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte, FU Berlin.