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Glückliches Thüringen!

Zu den von den Fraktionen DIE LINKE. und SPD eingereichten Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU „Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften – Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG)“ im Thüringer Landtag erkläre ich:

„Glückliches Thüringen! Der Freistaat Thüringen ist das erste Bundesland, das ein Bibliotheksrechtsgesetz bekommen wird.
Die Fraktionen DIE LINKE. und SPD haben im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien des Thüringer Landtages eine Reihe von Änderungsanträgen eingereicht, die in den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion genau die Kernpunkte einbringen, die in der Regierungsvorlage fehlen.

So geht es nicht darum, ob es sich bei den Öffentlichen Bibliotheken um eine ‚Pflichtaufgabe’ oder um eine ‚freiwillige Aufgabe’ handelt, sondern darum, dass der ‚ZUGANG ALLER’ zum Netz der Öffentlichen Bibliotheken gesichert werden kann. Das ist eine Hauptaufgabe, die im Übrigen auch den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission ‚Kultur in Deutschland’ des Deutschen Bundestages folgt.

Es kommt darauf an, dass die Öffentlichen Bibliotheken der bibliothekarischen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger dienen und deren Grundrecht auf freien Zugang zu Informationen garantieren. Durch ihre multimedialen Medien- und Informationsangebote leisten die Öffentlichen Bibliotheken ihren unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Integration und wirken der digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegen.

Schließlich soll die Kooperation von Bibliothek und Schule die Lesekompetenz der Schüler stärken, womit einem wichtigen Punkt unserer Forderung nach einer ‚Kultur für alle’ entsprochen wird.

Die Einarbeitung dieser Konkretisierungen in den Gesetzesentwurf stärkt die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und dient der Verbesserung der Bildungschancen für alle. Bleibt zu hoffen, dass die Änderungsanträge im Thüringer Landtag eine Mehrheit finden.“