Staatsziel Kultur ins Grundgesetz
25. Mai 2007 in Pressemitteilungen, Staatsziel Kultur
Wir begrüßen die Initiative in Berlin, nachdem sich bereits Mecklenburg-Vorpommern 2006 als erstes Landesparlament für die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz ausgesprochen hatte.
Nun muss sich auch der Bundestag bekennen. Das Staatsziel Kultur gehört ins Grundgesetz, wie von der Enquetekommission ‚Kultur in Deutschland’ bereits empfohlen.
Kultur ist Lebensgrundlage dieser Gesellschaft und bedarf des Schutzes und der Förderung. Neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sollte nun auch der Schutz der kulturellen Grundlagen seinen Platz in der Verfassung haben.
Kulturelle Belange würden damit in allen politischen Abwägungsprozessen gestärkt. Auch im internationalen Kontext ist dieser Schritt zwingend.